Sehr geehrte Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler,
in der ersten Schulwoche (28.02. – 04.03.2022) bleiben die bisherigen Schutz- und Hygieneregelungen weiterhin bestehen.
Ab dem 07.03.2022 entfällt die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Weiterhin wird die Anzahl der Schnelltests auf zweimal wöchentlich reduziert. Bei einem positiven Corona-Testergebnis eines Jugendlichen besteht eine 5tägige tägliche Testpflicht für die betreffende Klasse. Zusätzlich entfällt die Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung.
Gabriele Hauptmann
Schulleiterin
Es ist von großem Vorteil, die Fehler,
aus denen man lernen kann, recht frühzeitig zu machen. (W. Churchill)