Lagerfachhelfer
Duale Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
- i.d.R. Eignungsuntersuchung, veranlasst durch die Agentur für Arbeit
Beschulung
wöchentlich
Schwerpunkte der Ausbildung
- Kenntnisse zur Material- und Lagerwirtschaft
- Erfassung und Kontrolle des Lagerbestandes
- Mitwirkung bei Datenerfassung und Inventuren
- Umgang mit elektronischen Datenerfassungsgeräten und Computertechnik
- Mitwirkung bei Warenbestellungen
- Umgang mit Lagerkennziffern
- Durchführung der Warenannahme, -kontrolle und -auszeichnung
- Zusammenstellung von Waren laut Auftrag (Kommissionierung)
- Vorbereitung von Waren für den Versand
- Auswahl, Einsatz und Pflege von Lagerhilfsmitteln
- Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes
Prüfung
Industrie- und Handelskammer
Einrichtungsbezogene Besonderheiten
- moderne Fachunterrichtsräume
- Computerkabinette