Bürokraft
Duale Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
- i.d.R. Eignungsuntersuchung, veranlasst durch die Agentur für Arbeit
Beschulung
wöchentlich
Schwerpunkte der Ausbildung
- Funktionsweise von Computern, Kopierern und Telefonanlagen
- Erstellung und Gestaltung von Textdokumenten am PC
- Tätigkeiten bei Postein- und -ausgang
- Sortierung und Ablage von Schriftstücken
- Führung und Vermittlung von Telefongesprächen
- Durchführung von Inventuren
- Material- und Lagerhaltung
- Durchführung kleinerer Reparaturen an Büromaschinen
- Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes
Prüfung
Industrie- und Handelskammer
Einrichtungsbezogene Besonderheiten
moderne Computerkabinette