In der Schul- und Kita-Coronaverordnung (gültig ab 03.04.2022) ist folgendes neu geregelt:
Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt vollständig.
Die Verpflichtung zu zweimaligen anlasslosen Tests in den Schulen wird noch bis zum Beginn der Osterferien fortgeführt. Danach soll die anlasslose Testung entfallen.
Lernst du wohl, wirst du gebratener Hühner voll.
Lernst du übel, musst du mit der Sau zum Kübel. (M. Luther)