Wie Sie sicherlich bereits in den Medien vernommen haben, gibt es mit der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung einige weitreichende Neuregelungen, die den Schulbetrieb betreffen. Dazu gehören Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene sowie der Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus.
Beachten Sie dazu bitte den Schulleiterbrief von Hr. Belafi, SMK.
Lernst du wohl, wirst du gebratener Hühner voll.
Lernst du übel, musst du mit der Sau zum Kübel. (M. Luther)