Ab Montag, 22.11.2021 gilt laut aktueller Schul- und Kita-Coronaverordnung:
Testungen drei Mal pro Woche. Auch für Geimpfte und Genesene wird dies ausdrücklich empfohlen.
Eltern und schulfremde Personen erhalten nur Zutritt mit einer medizinischen Maske, sowie aktuellem Testnachweis, wenn nicht geimpft oder genesen.
Maskenpflicht im Unterricht bleibt weiterhin bestehen.
Die Schulbesuchspflicht ist ausgesetzt. Die Abmeldung hat vorab schriftlich mit Angabe von Gründen zu erfolgen. Wer sich von der Präsenzbeschulung abmeldet, lernt selbstorganisiert zu Hause. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Beschulung durch die Lehrkräfte.
Das Wissen hat bittere Wurzeln, aber seine Früchte sind süß. (Cato)