Ab Freitag, 05.11.2021 gilt laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung die Vorwarnstufe.
Damit entfällt der Wegfall der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab der Sekundarstufe 1 gemäß §4b Abs. 2 Schul- und Kita-Corona-VO. Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal in Schulen dieser Schularten müssen demnach ab kommender Woche weiter auch im Unterricht eine MNB tragen.
Ebenso gilt eine 3malige Testpflicht.
Was man lernen muss, um es zu tun,
das lernt man, indem man es tut. (Aristoteles)