Ab Freitag, 05.11.2021 gilt laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung die Vorwarnstufe.
Damit entfällt der Wegfall der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab der Sekundarstufe 1 gemäß §4b Abs. 2 Schul- und Kita-Corona-VO. Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal in Schulen dieser Schularten müssen demnach ab kommender Woche weiter auch im Unterricht eine MNB tragen.
Ebenso gilt eine 3malige Testpflicht.
Wer nicht genau weiß, wohin er will,
braucht sich nicht zu wundern, wenn er ganz woanders ankommt. (R. F. Mager)