In der Schul- und Kita-Coronaverordnung (gültig ab 03.04.2022) ist folgendes neu geregelt:
Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt vollständig.
Die Verpflichtung zu zweimaligen anlasslosen Tests in den Schulen wird noch bis zum Beginn der Osterferien fortgeführt. Danach soll die anlasslose Testung entfallen.
Wenn ein Mensch sich etwas vornimmt,
so ist ihm mehr möglich, als man glaubt. (Pestalozzi)