In der Woche nach den Herbstferien, also vom 01.-05.11.21, gelten folgende Regelungen für den Schulbetrieb:
• Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulhaus
• 3-malige Testpflicht, ausgenommen Geimpfte, Genesene oder Personen, die einen aktuellen Test vorlegen können
Ab 08.11.21 entfällt die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler sowie für das Personal, soweit nicht die Vorwarnstufe gilt (§2 Abs. 4 Sächs. CoronaSchVO). Testungen finden dann 2x pro Woche statt.
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen. (B. Franklin)