Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab 02.11.2020
veröffentlicht am: 29.10.2020
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet. Diese sieht wiederum weitreichende Einschränkungen insbesondere im Privatbereich vor. Trotz der schwierigen Situation soll der reguläre Schulbetrieb mit so wenig Einschränkungen wie möglich aufrechterhalten werden.
Wir bitten um Beachtung der ab 02.11.2020 geltenden zusätzlichen Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen:
- In allen weiterführenden Schulen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen.
- In allen berufsbildenden Schulen sowie in der Sekundarstufe II ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch während des Unterrichts verpflichtend.
- Werden allerdings Abstände untereinander eingehalten, so kann auf die Maske verzichtet werden. Dies gilt ausdrücklich auch in der Unterrichtssituation.
- Alle zusätzlichen persönlichen Kontakte sind auch in den Schulen auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Schulfremde Personen erhalten nur im Ausnahmefall Zutritt. Auf Elternabende und -gespräche ist zu verzichten beziehungsweise sind dafür digitale Formate zu nutzen. Alle Besuche außerschulischer Lernorte, schulische Veranstaltungen und Wettbewerbe, Berufsberatung, Schülerpraktika und Schulfahrten, die in den kommenden vier Wochen geplant waren, sind abzusagen.
Bitte haben Sie Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, die gleichermaßen dem Schutz der Gesundheit und dem hohen Gut der Bildung Rechnung tragen.