Schweißwerker
Fachrichtung Gasschmelzschweißen oder Lichtbogenschweißen
Duale Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsdauer
2 oder 3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
- i.d.R. Eignungsuntersuchung, veranlasst durch die Agentur für Arbeit
Beschulung
wöchentlich
Schwerpunkte der Ausbildung
- Ausführung von Schweißnähten
- Kennenlernen unterschiedlicher Schweißverfahren
- Durchführung von Ausbesserungsschweißarbeiten
- Kennenlernen metallischer Werkstoffe und deren Eigenschaften
- Grundlegende Kenntnisse zu Verfahren der Metallbearbeitung (Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Biegen, Richten, Nieten, Schmieden, etc.)
- Kenntnisse im Brennschneiden
- Einsatz und Wirksamkeit von Kühl- und Schmierflüssigkeiten
- Instandhaltung und Pflege von Maschinen und Werkzeugen
- Lesen technischer Zeichnungen
- Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes
Prüfung
Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
Einrichtungsbezogene Besonderheiten
moderne Fachkabinette