Holzbearbeiter
Duale Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
- i.d.R. Eignungsuntersuchung, veranlasst durch die Agentur für Arbeit
Beschulung
wöchentlich
Schwerpunkte der Ausbildung
- Kenntnisse über den Werkstoff Holz und Holzwerkstoffe
- Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen
- Grundlagen im Umgang mit Holzbearbeitungswerkzeugen
- Herstellung von Holzverbindungen
- Beschichtung und Behandlung von Oberflächen
- Herstellung und Montage von Einzel- und Serienteilen
- Be- und Verarbeitung von Metall, Kunststoffen und Glas
- Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes
Prüfung
Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Einrichtungsbezogene Besonderheiten
Holzwerkstatt