Hochbaufachwerker
Duale Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
- i.d.R. Eignungsuntersuchung, veranlasst durch die Agentur für Arbeit
Beschulung
wöchentlich
Schwerpunkte der Ausbildung
- Kenntnisse über übliche Bauweisen, Baustoffe und Materialien im Hoch- und Tiefbau
- Herstellung von Mörtel- und Betonmischungen
- Aufstellung einfacher Arbeits- und Schutzgerüste
- Herstellung einfacher Holzverbindungen, Schalungen und Formen
- Herstellung und Sicherung einfacher Gründungen und Gräben
- Einbau und Transport einfacher Fertigteile
- Herstellung eines einfachen Wandputzes
- Einbau verschiedener Sperrungen und Dämmungen
- Lesen einfacher Bauzeichnungen und -skizzen
- Funktionsweise und Anwendung gebräuchlicher Werkzeuge, Baugeräte und -maschinen
- Beachtung von Arbeits- und Umweltschutz
Prüfung
Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Einrichtungsbezogene Besonderheiten
moderne Fachkabinette