Elektrogerätefachkraft
Duale Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
- i.d.R. Eignungsuntersuchung, veranlasst durch die Agentur für Arbeit
Beschulung
wöchentlich
Schwerpunkte der Ausbildung
- Vermittlung von Kenntnissen zur Werkstoffkunde, Werkstoffbearbeitung und Elektrotechnik
- Durchführung von Schalt-, Mess- und Prüfarbeiten
- Bearbeiten und Zurichten von Leitungen
- Zusammenbau von mechanischen, elektromechanischen und elektrischen Bauteilen
- Löten und Klemmen nach Stromlauf- und Bauschaltplänen
- Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes
- Notwendigkeit des sparsamen Umgangs mit Energie und Materialien
Prüfung
Industrie- und Handelskammer
Einrichtungsbezogene Besonderheiten
moderne Fachunterrichtsräume