Beikoch
Duale Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
- i.d.R. Eignungsuntersuchung, veranlasst durch die Agentur für Arbeit
Beschulung
wöchentlich
Schwerpunkte der Ausbildung
- Planung, Zubereitung und Anrichtung einfacher Speisen
- Ernährungslehre
- Warenwirtschaft
- Lagerung von Waren
- Umgang mit Gästen
- Beachtung von Hygienebestimmungen und Arbeitsschutz
- Einsatz, Reinigung und Pflege von Arbeitsgeräten und Maschinen
- Beachtung von Wirtschaftlichkeit beim Kochen
- Umwelt- und Verbraucherschutz
Prüfung
Industrie- und Handelskammer
Einrichtungsbezogene Besonderheiten
moderne Lehrküchen