Bau- und Metallmaler
Duale Berufsausbildung gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
- i.d.R. Eignungsuntersuchung, veranlasst durch die Agentur für Arbeit
Beschulung
wöchentlich
Schwerpunkte der Ausbildung
- Umgang mit malertypischen Werkzeugen und Werkstoffen
- Beschichtung von mineralischen Untergründen, Holzwerkstoffen und Metallen
- Bodenbelag- und Tapezierarbeiten
- Ausführung von Teil- und Ganzabdeckungen zum Schutz nicht zu bearbeitender Flächen und Körper
- Vorbereitung von Untergründen verschiedener Materialien und Beschaffenheit
- Farbgebung und Beschriftung mit Schablonen
- Mischung und Nachmischung von Farben
- Durchführung einfacher Putz- und Verglasungsarbeiten
Prüfung
Handwerkskammer
Einrichtungsbezogene Besonderheiten
Farbkabinett
Es ist von großem Vorteil, die Fehler,
aus denen man lernen kann, recht frühzeitig zu machen. (W. Churchill)